Problem von Stefanie - 22 Jahre

Meine Freundin schuldet mir Geld

Hallo, ich brauche dringend hilfe...Meine freundin schuldet mir seit fast 3 jahren 300 euro...Wir hatten damal einen Partner Handyvertrag gemacht wo sie mir immer versprochen hat das sie mir das geld regelmässig zahlt, und wo isses jetzt ? Weg...
So langsam habe ich die schnauze gestrichen voll und ich muss sie stämdig anrufen und fragen wo mein geld bleib aber das einzigste was sie mir immer sagt wenn ich arbeit habe bekommst du es sofort zurück. Heute habe ich erfahren das sie wieder arbeitet seit 6 wochen...Sie meldet sich aber nicht und sagt mir das sie arbeit hat....ich habe vor 1 woche mit ihr telefoniert und da sagte sie auch das sie noch keine arbeit hat aber das war ja gelogen....

Was kann ich denn machen das ich mein geld zurück bekomme ? Ich bin hartz 4 empfänger und jeder von euch weiß das das geld was man bekommt hinten und vorne nie reicht....

Kann ich vielleicht einen Anwalt einschalten ?

ich habe rechnung da aber da steht ja mein name drauf es ist nur ihre tele nummer darauf abgebildet...

und dervertrag ist schon gekündigt...

Bitte helft mit ich bin echt am verzweifeln

Anwort von Sabine

Hallo Stefanie!

Ja, es ist möglich einen Anwalt einzuschalten. Was Du jedoch vorher machen könntest, wäre ein Brief an sie zu schreiben (per Einschreiben/Rückschein), wo Du sie nochmals anmahnst das Geld zu zahlen und ihr ein Frist setzt. Nenne ggf. auch eine Bankverbindung oder lege ihr einen Überweisungsträger mit in den Brief, den sie nur noch einreichen muß zum Bezahlen.
Reagiert sie auch darauf nicht, nimm eine Kopie von dem Schreiben an die Freundin und gehe damit zum Anwalt. Er könnte dann sofort einen Mahnbescheid gegen sie beantragen und oder ggf. noch einmal ein anwaltliches Mahnschreiben mit Fristsetzung schicken. Viele Schuldner reagieren plötzlich, wenn sie sehen, dass es dem Gläubiger ernst ist. Da Deine Freundin mit ihrer Zahlung in Verzug ist, müßte auch sie die Kosten des Anwalts tragen und nicht Du. Wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, ist es ebenso, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie in Verzug ist (was durch den Ablauf der Frist schon passiert). Sie hat die Kosten zu tragen, weil Du einen Anwalt beauftragen mußtest, weil sie in Verzug ist. Darüber kann Dich aber ein Anwalt auch sehr gut aufklären und Du bist auf der sicheren Seite mit der Beratung.

Lieben Gruß
Sabine