Problem von Anonym - 40 Jahre

verurteilt wegen Schutz seines Kindes

Hallo, meine Tochter (14 ) wurde Anfang Dezember 2006 von einem Nachbarn ( 64 ) sexuell genötigt, worauf hin mein Mann sich zu der Bushaltestelle begab, an der das ganze stattgefunden hatte. Wo derjenige noch auf der lauer war und auf die Freundinnen meiner Tochter wartete. Nach einer verbalen Auseinandersetzung bedrohte derjenige meinen Mann, der sich durch einen gezieleten Schlag zur Wehr setzte, Der Nachbar wurde von uns wegen sexueller Belästigung angezeigt, das Verfahren lässt auf sich warten. Im Gegenzug wurde mein Mann wegen Körperverletzung angezeigt, in diesem fall arbeiten die Mühlen schneller, er wurde zu einer Geldstrafe von 900,-? verurteilt. Wir können uns diesen Betrag nicht leisten, sollte mein Mann die Strafe absitzen müssen würde er, als Alleinverdiener, seine Arbeitsstelle verlieren.
Ich wäre über jede Hilfe dankbar.

Anwort von Sabine

Hallo!

Ja, es klingt brutal und unfair, aber so sind unsere Gesetze. Selbstjustiz ist in unserem Lande nicht erlaubt und somit konnte er wegen Körperverletzung angezeigt werden. Wenn er Opfer gewesen wäre, wie eure Tochter und es dann zur Schlägerei gekommen wäre, dann wäre es Verteidigung gewesen.
Das das Verfahren gegen Deinen Man schneller ging, hängt damit zusammen, dass wahrscheinlich nicht so lange ermittelt werden mußte und die Fakten klar waren. Hingen sind die Fakten im Vergewaltigungsprozess wohl noch nicht eindeutig und es muß noch ermittelt werden. So könnte es zusammenhängen.
Wenn ihr die Strafe nicht auf einmal zahlen könnt, dann bietet Ratenzahlung an. Gar nicht zu zahlen bringt nur noch weiteren Ärger. Da Dein Mann berufstätig ist, könnte es sogar bis zu Gehaltspfändung kommen. Soweit würde ich es an eurer Stelle aber nichtkommen lassen. Bietet der Gegenseit eine Ratenzahlung an, damit es keine weiteren Probleme gibt.
Der Täter wird seine gerechte Strafe bekommen. Wenn das Verfahren erst einmal richtig läuft, dann wird das auch was.

Lieben Gruss