Problem von Sabine - 33 Jahre

Umzug

Hallo liebes Kummerkasten Team,

ich möchte mal kurz meine Situation schildern. Im Oktober hat mich der Vater meiner zwei süßen Kinder betrogen. Er wollte zu dem Zeitpunkt eine Bez. zu dritt. Im Dezember habe ich Ihn vor die Entscheidung gestellt und er entschied sich nicht für mich sondern für die neue. Die Kinder hatte er die ganze Zeit vernachlässigt und nicht wirklich Zeit für sie gehabt. Ende Dezember wollte er wieder nach Hause und ich sagte dem zu. Als eine Woche um war und er nicht kam fragte ich Ihn und bekam zur Antwort: Lieber wohne er allein als mit mir noch einmal zusammen. Von da an war es für mich rum. Ende Januar lernte ich jemanden durch Zufall kennen und wir merkten dass da mehr ist. Es hat uns beide ziemlich getroffen und ich merkte immer mehr wie stark die Gefühle wurden. Ich habe zwei Kinder im alter von 9 und elf Jahren. Der jüngere war schon immer auf den Vater fixiert und der ältere auf die Mutter. Jetzt möchte ich gerne zu meinem Lebensgefährten 420 km wegziehen, dort aber mir alleine was aufbauen und dort auch arbeiten. Der jüngere möchte bei seinem Vater bleiben und der ältere mit mir mit gehen. Der Vater der Kinder ist erstens gegen diese Beziehung und probiert mit allen Mitteln dies zu verhindern. Nicht dass er mir verbietet meinen Bekannten mit in das Haus zu nehmen, nein er möchte auch nicht dass ich die Kinder mit zu meinem Lebensgefährten nehme. Des Weiteren ist er auch mir gegenüber handgreiflich geworden und droht mir massiv wenn ich mit dem großen Sohn weggehe. Dies macht mir mittlerweile große Sorgen. Ich habe ihm erklärt dass er Ihn jedes Wochenende sehen kann, ich bereit bin auf die Feiertage weitgehends zu verzichten und dann sind da noch die Ferien. Ich habe mich erkundigt und weiß auch dass ich eine Unterschrift bezüglich des Umzuges brauche, sollte er mir diese nicht geben, muss ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich einklagen. Eigentlich ist das genau das was ich nicht will, aber all seine Drohungen machen nicht den Eindruck dass da eine friedliche Regelung in Sicht ist.

Für euer Meinung wäre ich ganz dankbar. Liebe Grüße Sabine

Anwort von Sabine

Hallo Sabine!

Bei einer größeren Entfernung wird es schwierig, dass der Vater der Kinder das Umgangsrecht durchführen kann. Wie Du weißt, hat der Vater ein Umgangsrecht bzw. Besuchsrecht alle 14 Tage an den Wochenenden. Bei einer Entfernung von 420 km sollte oder wird natürlich auch das Interesse des Vaters der Kinder vertreten.
Ich möchte Dir, damit es keine Missverständnisse geben kann und Du auch gut informiert bist, dazu raten, dass Du Dich anwaltlich beraten lässt. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht kann Dich genau über die aktuelle Gesetzeslage informieren und Dich auch aufklären, wie Du Dich am besten zu verhalten hast.

Lieben Gruss